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Illustration Steuerliche Hilfen während Corona

Steuerliche Hilfen für Hebammen

Jetzt die Möglichkeiten nutzen!

Eine weitere Möglichkeit um weitere finanzielle Erleichterungen zu schaffen, bietet der Antrag zur Steuerstundung, der bis zum 31.12.2020 gestellt werden kann. Die Stundungsanträge zur Einkommen-, Körperschaft-, und Umsatzsteuer sollen formlos an das jeweils zuständige Finanzamt gerichtet. Anträge, die die Gewerbesteuer betreffen, werden an die zuständige Gemeinde gestellt. Auch für die Einkommensteuer-Vorauszahlung gibt es die Möglichkeit einer Steuerstundung, diese müssen beim Finanzamt über den folgenden Antrag gestellt werden.

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