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Hebammen in den Frühen Hilfen / Familienhebammen

Familienhebammen sind staatliche examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Sie beraten und unterstützen Familien, deren Lebenssituation durch soziale und gesundheitliche Belastungen geprägt ist. Die Arbeit aller Hebamme ist darauf ausgerichtet, die Gesunderhaltung von Mutter und Kind zu fördern. Schwerpunkt der Arbeit von Familienhebammen ist die Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern zum Wohle ihres Kindes und dessen Bedürfnisse zu fördern. Sie bieten den Familien eine Beratung und Unterstützung zur alltagspraktischen gesundheitlichen Versorgung bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes.
 
Eingebunden in ein interdisziplinäres Netzwerk der „Frühen Hilfen“ übernehmen Familienhebammen eine Lotsenfunktion zwischen dem Sozial– und Gesundheitswesen. Der Betreuungszeitraum einer Familienhebamme erstreckt sich von der Schwangerschaft bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes.  Die Betreuung durch eine Familienhebamme ist ein Unterstützungsangebot, dessen Kosten von den kommunalen Trägern übernommen werden und richten sich an:

Plakat Familienhebamme

Betreuungskriterien, Unterstützungsangebote, interdisziplinäre Zusammenarbeit

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