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Foto Ärztin während Corona

DHV und DGGG Fordern Korrekturen am Gesetzentwurf für die 1:1 Betreuung in der Klinischen Geburtshilfe

Strukturelle Probleme in der Geburtshilfe müssen durch das Gesetz nachhaltig gelöst werden!

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Handlungsbedarf im Bereich der klinischen Geburtshilfe. Ziel ist die 1:1-Betreuung von Gebärenden im Kreißsaal. DHV und DGGG begrüßen dies ausdrücklich, raten aber aus fachlicher Sicht dringend zur Überarbeitung der aktuellen Vorlage.

„Gemeinsam mit den Frauenärztinnen und -ärzten fordern wir nachhaltige und effektive Maßnahmen, die einen klaren politischen Willen zur perspektivischen Verbesserung der unwürdigen Situation in den Kreißsälen zeigen“, sagt Andrea Ramsell, Präsidiumsmitglied im DHV. Prof. Dr. med. Frank Louwen, Vizepräsident der DGGG, moniert: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht geeignet, das strukturelle Problem der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung und die dadurch bestehende personelle Unterversorgung in den Kreißsälen Deutschlands zu lösen.“

Beide Verbände fordern, dass strukturelle Probleme in der Geburtshilfe durch das Gesetz nachhaltig gelöst werden. Das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ sowie das vom Ministerium in Auftrag gegebene IGES-Gutachten zur Beschäftigungs- und Arbeitssituation von Hebammen1 müssen dafür berücksichtigt werden. Gemeinsam haben der DHV und die DGGG deshalb eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege vorgelegt.

Zum Hintergrund: Die Zahl ausgebildeter Hebammen war noch nie so hoch wie heute. Seit Jahrzehnten gibt es ausreichend BewerberInnen. Trotzdem herrscht konkreter Mangel. Gründe hierfür sind in erster Linie die konstant zu hohe Arbeitsbelastung im Kreißsaal und die Unterbesetzung. Auch die Vielzahl fachfremder Tätigkeiten sowie die niedrige Bezahlung sind Gründe für vakante Stellen.

Das IGES-Gutachten stellt hierzu fest: „Problematisch ist, dass sich unter den Hebammen tendenziell eine weitere Verknappung ihres Arbeitsangebots abzeichnet, während 70 % der Geburtskliniken einen steigenden Hebammenbedarf in den nächsten fünf Jahren – vor allem in den städtischen Regionen – erwarten.“ Aktuell denken laut Studie 43 % aller klinisch tätigen Hebammen darüber nach, ihre klinische Tätigkeit innerhalb des nächsten Jahres weiter zu reduzieren oder sogar ganz aufzugeben.

„Nur eine angemessenen Erhöhung der Hebammenstellen und eine Anpassung an die benötigte Betreuungsrelation kann dieses Problem lösen“, betont Prof. Dr. Anton Scharl, Präsident der DGGG. Hier sind die unterschiedlichen Versorgungsstufen im Rahmen der qualitativen Strukturierung (QFR-RL) zu berücksichtigen. Gerade die Perinatalzentren haben einen erhöhten Betreuungsbedarf. Um wirkliche Veränderungen herbeizuführen, sind außerdem eine hier ausgeführte Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stellenfinanzierung sowie eine grundlegende Veränderung der Finanzierung und Strukturierung für die deutsche Geburtshilfe nötig.

Quelle: 1. Gutachten „Stationäre Hebammenversorgung“ für das Bundesgesundheitsministerium, IGES Institut, September 2019

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