Infektionsschutz
Auf dieser Seite bieten wir unseren Mitgliedern eine Übersicht von Informationen rund um das neuartige Coronavirus. Hier finden Sie allgemeine Informationen. Die von uns empfohlenen Internetseiten werden ständig aktualisiert:
Zur Internetseite Deutscher Hebammenverband
Aktuelle, gebündelte Informationen zum Coronavirus und Orientierungshilfen für den Arbeitsalltag
Zur Internetseite Robert Koch Institut
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein.
Download des Hinweisschreiben für Heilmittelerbringer:innen und Hebammen
Das Hinweisschreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren enthält wichtige Informationen zur Durchführung von Präsenzkursen, insbesondere Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik, die von Hebammen durchgeführt werden.
In vielen Betrieben werden aktuell umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 umgesetzt. Hier finden Sie die neue SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregel sowie zentrale FAQs und alle weiteren Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu diesem Thema.
Zur Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Aktuelle Informationen zum Umgang mit COVID-19 am Arbeitsplatz
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat weitreichende Regelungen zum Umgang mit SARS-CoV-2 beschlossen. Die aktuelle Landesverordnung und Erlasse:
Zur Internetseite der Landesregierung Schleswig-Holstein
Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus
Bei Fragen rund um Ihre Arbeit informieren Sie sich bitte bei den örtlichen Gesundheitsämtern. Die Gesundheitsämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind die zuständigen Ansprechpartner für freiberufliche Hebammen.
Download der Liste der Gesundheitsämter
Ansprechpartner und Kontaktinformationen der Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Stand: 09.06.2020
Zur Sondervereinbarung
Befristete Verlängerungsvereinbarung über alternative Möglichkeiten zur Leistungserbringung von freiberuflich tätigen Hebammen nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V im Zusammenhang mit dem Coronavirus, vom 07.06.2022 Die Laufzeit der Sondervereinbarung wurde bis zum 30. September 2022. verlängert.