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Ein kleines Haus mit einem Rettungsring

Organisation von Hilfe für Betroffene in Hochwassergebieten

Helfen Sie!

Die Bilder, die uns seit Tagen aus den Hochwassergebieten erreichen, sind erschreckend. Nun geht es darum, den Menschen, die betroffen sind, schnell zu helfen. Unzählige Freiwillige aus allen Teilen Deutschlands sind vor Ort und auch die staatlichen Hilfen werden schnell anlaufen.
 
Den Deutschen Hebammenverband (DHV) erreichen Nachrichten, dass die vom Hochwasser betroffenen Hebammen die Versorgung der Frauen und Familie nicht in gewohnter Weise durchführen können. Damit die Beratung und Betreuung gewährleistet werden kann, müssen die Hebammen möglichst schnell wieder in die Lage versetzt werden, zu arbeiten.

Sondermailadresse ist eingerichtet

Wenn Sie betroffen sind oder Kontakt zu betroffenen Kolleg*innen halten, bitten wir Sie, uns in einer Mail kurz die Situation zu schildern, damit wir den Hebammen möglichst gut zur Seite stehen können. Schildern Sie uns Ihren Hilfsbedarf und geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Wohnort und eine Kontaktmöglichkeit an.

Wir haben dafür folgende Mailadresse eingerichtet: hochwasser2021@hebammenverband.de

Spendenkonto ist frei geschaltet

Der Deutsche Hebammenverband hat sich zudem gemeinsam mit den Landesverbänden und der Hebammengemeinschaftshilfe (HGH) dazu entschlossen, ein Spendenkonto einzurichten. Durch eine Spende tragen Sie dazu bei, die Versorgung von Frauen und Familien in den Hochwassergebieten schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Das Geld soll den betroffenen Kolleg*innen die schnelle Aufnahme ihrer Hebammentätigkeit dienen und so die Hebammenhilfe in den betroffenen Regionen gewährleisten.
 
Empfänger: Hebammengemeinschaftshilfe

Spendenkonto: DE84 6605 0101 0009 1290 73

Verwendungszeck: Hochwasser 2021
 
Nach § 50 Abs.4 S.1 Nr.2 EStDV erhalten Sie eine Spendenbescheinigung ab einem Betrag von 300 Euro. Für darunter liegende Beträge gelten der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt. Bitte beachten Sie, dass wir ab einem Spendenbetrag von 300 € ihre Adresse bzw. Mailadresse für den Versand des Spendenbelegs bzw. der Spendenquittung benötigen.

Nothilfe – Hochwasser 2021

Die finanziellen Möglichkeiten der Hebammengemeinschaftshilfe für Rettungsschirme sind begrenzt. Doch kann die HGH Kolleg*innen in akuter Not unterstützen, wenn es darum geht, finanzielle Lücken vorübergehend zu schließen. Hierfür kann die HGH zinslose Darlehn anbieten, zum Beispiel um die anstehende Haftpflichtversicherung zu bezahlen. Das Ziel der HGH ist, die betroffene Hebamme möglichst einfach, zeitnah und flexibel zu unterstützen.
 
Eine wesentliche Voraussetzung für die Unterstützung ist eine bestehende Mitgliedschaft im DHV.
 
Ein formloser Antrag, z. B. in Form einer E-Mail, muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum
  • Kontaktdaten: Anschrift und Telefonnummer
  • Kurze Erläuterung, wie es zu dieser akuten Notsituation gekommen ist
  • Höhe des gewünschten Darlehens (üblich ist eine Summe bis zu 5.000 Euro)

 
Kontakt der Hebammengemeinschaftshilfe:

E-Mail: hgh@hebammenverband.de

Telefon: 0251 784207

In einem Darlehnsvertrag werden der Beginn der Rückzahlungen und die Höhe der monatlichen Raten individuell festgelegt. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, zwischendurch größere Beträge einzuzahlen bzw. eine sofortige Tilgung der Summe zu leisten.

Psychologische Betreuung

Sollten Sie durch die Hochwasser Katastrophe in eine Ausnahmesituation geraten sein, benötigen Siemöglicherweise professionellen Beistand zur Verarbeitung der Geschehnisse. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet daher verschiedene psychologischen Formen der Betreuung auch für Hebammen in dieser Extremsituation an. Über diesen Link gelangen Sie zu den Bezirksverwaltungsstellen der einzelnen Bundesländer

Wir danken allen, die in der Situation Unterstützung leisten und wünschen Ihnen alles Gute.

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