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Junge Familie mit Baby im Krankenbett

Änderungserlass betrifft die Besuchsregelung in den Krankenhäusern

Aktuelle Richtlinen während der COVID-19-Pandemie

Mit dem 31.03.2020 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein einen Änderungserlass veröffentlicht, der das Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie von stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe untersagt.
 
Ausnahmen von diesem Betretungs-, bzw. Besuchsverbot sind in Einzelfällen möglich. So ist es den werdenden Müttern in Schleswig-Holstein auch weiterhin gestattet zur Geburt ihres Kindes von ihrem Partnern begleitet zu werden. Über die Regelungen zur Geburtsbegleitung erkundigen Sie sich bitte in der jeweiligen Geburtsklinik.  Damit wird grundsätzlich den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprochen, die eine Begleitung unter der Geburt auch während der Corona-Krise ausdrücklich befürworten.
 
Anders verhält es sich mit Besuchen auf der Wochenbettstation. Hier sind die Möglichkeiten  aus Sicherheitsgründen nur sehr eingeschränkt oder in den meisten Kliniken gar nicht möglich. Um das Infektionsrisiko generell so gering wie möglich zu halten, wird die ambulante Geburt von vielen Kliniken empfohlen.

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